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VGH Bayern, 18.02.2009 - 14 ZB 07.3202 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Anwärterbezüge; Zweckbestimmung der Anwärterbezüge; Rückforderung; Stundung; Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2009 - 14 ZB 07.3202
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dann begründet, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2009 - 14 ZB 07.3202
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dann begründet, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83). - BVerwG, 13.09.2001 - 2 A 9.00
Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2009 - 14 ZB 07.3202
Die Verjährungsfrist beträgt somit, wie ausgeführt, 30 Jahre (vgl. BVerwG vom 13.9.2001 ZBR 2003, 43 f.).
- OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08
Rückforderung von während des Vorbereitungsdienstes an einen Beamten auf Widerruf …
Benachteiligungen der (ehemaligen) Beamten auf Widerruf, die wegen einer "Auflage" nach § 59 Abs. 5 BBesG zur Rückzahlung der Anwärterbezüge verpflichtet seien, würden - pauschalierend und typisierend - durch die in der Rückzahlungsregelung enthaltene Beschränkung der Rückzahlungspflicht vermieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.2001 - 2 A 9.00 -, RiA 2003, 96; Urteil vom 10.2.2000 - 2 A 6.99 -, DÖD 2000, 201;… Urteil vom 27.2.1992, a. a. O.; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.2.2009 - 14 ZB 07.3202 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 59 BBesG Erl. 4). - VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 5 K 12.680
Heilung einer unterbliebenen Anhörung im Widerspruchsverfahren; Rückforderung von …
Scheidet der Beamte vor Ablauf der festgelegten Mindestdienstzeit von bis zu fünf Jahren auf eigenen Antrag aus, so können die Anwärterbezüge als "zuviel gezahlt" nach Art. 15 Abs. 2 Satz 1 BayBesG in Verbindung mit § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Leistungsbescheid zurückgefordert werden (so zu den wortgleichen Regelungen in § 59 Abs. 5, § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG: BVerwG vom 3.7.2009 Az. 2 B 13.09 Juris RdNr. 5; vom 13.9.2001 ZBR 2003, 43 f.; vom 20.2.2000 BayVBl 2000, 537 f.; vom 27.2.1992 BayVBl 1992, 407/408; so auch: BayVGH vom 18.2.2009, Az. 14 ZB 07.3202 Juris RdNr. 2;… Buchwald in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dezember 2012, RdNrn. 19 ff. zu § 59 BBesG).